Entsorgungsverordnung
Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien
Unsere Rücknahmepflicht als Händler:Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher:Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Falls Sie Ihre Batterien und Akkus an uns zurücksenden möchten, achten Sie bitte darauf, dass die Sendung ausreichend frankiert ist und nutzen Sie die folgende Adresse für den Rückversand:
Kontor 3.11 GmbH
Chemnitzer Str. 36-38
09228 Chemnitz / OT Wittgensdorf
Entsorgung von Elektronikartikel
Seit dem 24. März 2006 dürfen Elektronikartikel und alte Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte.
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.
Entsorgung von verbrauchten Knicklichtern
Entsorgen Sie verbrauchte Knicklichter einfach über den Hausmüll.